
In der Schweiz werden Rettungskosten grundsätzlich dem Patienten weiterverrechnet. Meistens sind Rettungen, Bergungen und Suchaktionen in der Grundversicherung der Krankenversicherung nur mit einem sehr kleinen Betrag gedeckt (CHF 500.–/pro Kalenderjahr). Da aber gerade Suchaktionen oder aufwändige Rettungen im Gebirge sehr kostspielig sind, empfiehlt sich eine Gönnerschaft bei der Rega sowie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse oder der privaten Unfallversicherung. Die ARS anerkennt die Gönnerbestimmungen der Rega vollumfänglich. Handelt es sich beim Patienten um eine Gönnerin oder einen Gönner, werden die von Krankenkasse oder Unfallversicherung ungedeckten Restbeträge von der ARS abgeschrieben.
Ob eine Rettungskolonne des SAC, die REGA oder die Polizei durch einen unbeteiligten Dritten, einen Kameraden des Hilfebedürftigen oder durch den in Not Geratenen selbst aufgeboten wird, hat keinen Einfluss auf die Frage, wer die Kosten des Einsatzes zu tragen hat. Hierfür gelten folgende Regeln: