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Der Staat Freiburg verstärkt die Unterstützung der Rettungskolonnen für die Bergrettung

Die staatliche Unterstützung der Freiburger Rettungskolonnen ist nunmehr im Gesetz über den Bevölkerungsschutz verankert.

© Staat Freiburg - Etat de Fribourg

Unterzeichnung des Leistungsvertrags

Heute hat Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektor Romain Collaud einen entsprechenden Leistungsvertrag mit der Alpinen Rettung Schweiz für die Jahre 2026–2028 unterzeichnet, mit dem die finanzielle Unterstützung angehoben wurde.

Heute Donnerstag, 30. Oktober, haben der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektor, Staatsrat Romain Collaud, und der Geschäftsführer der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS), Andres Bardill, den Leistungsvertrag 2026–2028 über die Bergrettung im Kanton Freiburg abgeschlossen. Der Vertrag legt den Rahmen für Rettungseinsätze der vier Freiburger Rettungskolonnen (Bulle-La Gruyère, Châtel-St-Denis, Jaun und Schwarzsee) in den Bergen und in schwer zugänglichem Gelände sowie die Subventionen für diese Leistungen fest.

Laut Vertrag verpflichtet sich die ARS mit ihren Regionalvereinen zu den folgenden Hauptleistungen:

  • Aus- und Weiterbildung der kantonalen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten für Bergrettung (inkl. Kader);
  • Organisation von Rettungseinsätzen in Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Sanität, Feuerwehr, Rega usw.);
  • Beschaffung und Bereitstellung des benötigten Rettungsmaterials;
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit des erforderlichen Personals.

Der Staat sichert der ARS für diese Leistungen im Gegenzug einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken zu. Dies entspricht einer Erhöhung um 16 000 Franken gegenüber dem vorherigen Vertrag (2021–2023), der bis 2025 verlängert worden war.

Der Grundsatz dieser Partnerschaft ist nun im Gesetz über den Bevölkerungsschutz (BevSG; SGF 52.2) verankert, dessen Artikel 39 bestimmt, dass die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) über das Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM) «nicht gewinnorientierten Organisationen, welche die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes bei Sicherheits-, Hilfeleistungs- und Rettungsaufgaben unterstützen und die Finanzierung eines Teils ihrer Ausrüstung ermöglichen, jährlich Subventionen gewähren» kann. Weiter heisst es: «Diese [...] Organisationen haben die Aufgabe, Menschen in Not an besonderen Orten wie in unwegsamem oder bergigem Gelände, auf Seen und Fliessgewässern und in Trümmerfeldern Hilfe zu leisten.»