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Karussell

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Die Finanzierung der Alpinen Rettung Schweiz erfolgt durch die Rega, Betriebsbeiträge der Kantone, die Verrechnung von Einsätzen sowie durch Spenden und Legate.

Beiträge der Kantone

Die meisten Kantone finanzieren die ARS im Rahmen einer Konventionsvereinbarung mit 4 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner. Der Ansatz richtet sich nach einer Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Mit vielen Kantonen, die auf ihrem Gebiet Rettungsstationen haben, wurden individuelle Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die 4 Rappen pro Einwohner sind darin integriert.

Verrechnung der Einsätze

Die Einsätze erfolgen unabhängig von einer Kostendeckung und werden grundsätzlich den Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt basierend auf den Gönnerbestimmungen der Rega. Die Einsatzkosten für Rega-Gönnerinnen und -Gönner können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn keine Versicherung oder Krankenkasse dafür aufkommen muss. Weitere Infos über die Kostenfolgen von Rettungseinsätzen unter Alarmierung und Aufgebot.

Spenden, Legate & Erbschaften

Ihre Solidarität und Ihr freiwilliger Beitrag helfen mit, die Zukunft der ARS zu sichern. Als Privatperson, als Firma, als Verein können Sie die wichtige Aufgabe der Alpinen Rettung Schweiz mit einem Geldbetrag sinnvoll unterstützen. Jede Spende ist willkommen!

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Spendenkonto

UBS AG
Alpine Rettung Schweiz
Rega-Center, 8058 Zürich-Flughafen

Clearing 230
IBAN CH10 0023 0230 4656 8501 F
BIC UBSWCHZH80A
 

oder auf unser Postcheckkonto
60-690083-3

IBAN CH91 0900 0000 6069 0083 3