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Ausbildung

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Die Rettungskräfte der ARS verfügen über die nötigen Kompetenzen, um ihre anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen. Vom Retter I über den Einsatzleiter bis zu den verschiedenen Fachspezialisten definiert das Ausbildungsreglement der Alpinen Rettung Schweiz, was die Retterinnen und Retter können müssen und welche Aus- und Weiterbildungen sie dafür absolvieren müssen. 

Die Rettungskräfte wohnen in ihrem Einsatzgebiet (Voralpen/Alpen oder Jura), kennen es sehr gut und sind für Einsätze abkömmlich. Sie verfügen über sehr gute Ortskenntnisse, bewegen sich in unwegsamem und steilem Gelände sicher, können mit Naturgefahren umgehen und scheuen schlechtes Wetter nicht. 

Die Retterinnen und Retter absolvieren ihre Ausbildungen im Ehrenamt und werden für Einsätze entschädigt.

Ausbildungsreglement
Das Ausbildungsreglement der ARS wurde 2022 überarbeitet. Dank der Funktionseinteilung in Retter I, Retter II und Retter III sowie den zahlreichen Fachspezialisten können alle Mitglieder entsprechend ihren Fähigkeiten und Verfügbarkeiten eingesetzt werden. Jede dieser Funktionsstufen hat ihre eigenen Aufgaben mit entsprechenden Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Ausbildungen. Eine Zusammenfassung für die verschiedenen Funktionen finden Sie auf dieser Website. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der ARS.

Gleichstellungshinweis: Aus Gründen der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit werden Personen und Funktionen mehrheitlich in der männlichen Form geschrieben. Damit sind immer alle Geschlechter (m/w/d) gemeint, sofern sich aus diesem Sinn nicht etwas andere ergibt. 

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