Für die Rettungskräfte der ARS gelten je nach Funktionsstufe unterschiedliche Voraussetzungen sowie Aus- und Weiterbildungspflichten. Im Folgenden sind diese für die Retter I-III und Einsatzleiter Unfallplatz kurz zusammengefasst.
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Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Ausbildungen
Tätigkeit
Retter I unterstützen höherqualifizierte Rettungskräfte beim Suchen, Retten und Betreuen von in Not geratenen Menschen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausdauer, Trittsicherheit, alpintechnisches Grundwissen und/oder Spezialkompetenzen in einem spezifischen Bereich (z.B. in der IT)
Aus- und Weiterbildung
Retter I haben keine Aus- und Weiterbildungspflicht. Die Teilnahme an Ausbildungen und Übungen ist erwünscht.
Tätigkeit
Retter II übernehmen beim Suchen, Retten und Betreuen von in Not geratenen Menschen vielfältige Aufgaben und führen diese unter Anleitung selbst aus.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- aktive Berggänger mit erweiterten alpintechnischen Kompetenzen
- Nothelfer-Ausbildung
Aus- und Weiterbildung
Die Grundausbildung von Rettern II umfasst einen Rettungskurs und einen Medizinkurs auf Stufe Rettungsstation. Danach nehmen sie pro Jahr mindestens an einem Kurs und einer Einsatzübung der Station teil.
Tätigkeit
Retter III arbeiten im Einsatz selbständig und führen Rettungsteams. Sie vermitteln anderen Rettungskräften ihrer Station Rettungstechniken.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorhergehende Tätigkeit als Retter II oder Ausbildung zum Bergführer, J+S-Gruppenleiter Bergsteigen und/oder Skitouren, Tourenleiter SAC, Pistenpatrouilleur, Gebirgsspezialist der Armee oder gleichwertige Kompetenzen.
Aus- und Weiterbildung
Die Grundbildung von Rettern III umfasst einen Winter- und einen Sommerrettungskurs des Regionalvereins. Diese Kurse wiederholen sie danach alle drei Jahre. Zusätzlich absolvieren sie im Laufe von jeweils drei Jahren mindestens zwei Ausbildungskurse ihrer Rettungsstation als Teilnehmer oder Ausbildner.
Tätigkeit
Einsatzleiter nehmen die Aufgebote für Einsätze entgegen und organisieren diese. Sie leiten den Einsatz auf dem Unfallplatz oder von einem Kommandoposten aus.
Voraussetzungen
Einsatzleiter haben sich als Retter III bewährt.
Aus- und Weiterbildung
Einsatzleiter absolvieren den dreitägigen Grundausbildungskurs der ARS. Danach besuchen sie alle drei Jahre einen Einsatzleiterkurs des Regionalvereins. Mindestens einmal pro Jahr nehmen sie an einem Ausbildungskurs und einer Rettungsübung ihrer Rettungsstation teil.